Unfallversicherung

Was ist wenn Ihre Arbeitskraft durch einen Unfall beeinträchtigt wird?

Die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls können drastische Einschränkungen ihres Lebensstandard bedeuten. Zwar übernehmen die gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die Heilbehandlung, oft werden jedoch besondere Mehraufwendungen erforderlich, z.B. für Umbaumaßnahmen, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges, Pflegekosten uvm. Auch laufenden Verpflichtungen müssen weiterhin nachgekommen werden – mtl. Tilgung eines Kredites oder Finanzierung.

Jährlich erleiden ungefähr neune Millionen Menschen einen Unfall, wovon sich ca. 70 % der Unfälle in der Freizeit ereignen, was bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht zum Tragen kommt, denn hier sind Sie lediglich auf der Arbeit und auf den direkten Arbeitsweg versichert.

Welche Leistungen und Absicherung bietet Ihnen eine Unfallversicherung?

Invaliditätsleistung
Wenn Ihre körperliche oder geistige Leistungskraft durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird, erhalten Sie eine Kapitalleistung aus der vereinbarten Summe (abhängig vom Grad der Invalidität und der frei wählbaren Höhe der Summe)
Unfall – Rente
Ist ihre Arbeitskraft infolge eines Unfalls beeinträchtigt, wird auch Ihr Einkommen sinken. Im schlimmsten Fall bleibt es sogar ganz aus. Die tragische Folge: Sie können ihre laufenden Kosten nicht mehr decken.
Damit ihnen finanziell die Puste nicht ausgeht, erhalten Sie ab einem Invaliditätsgrad von 50 % die vereinbarte Rente – ein Leben lang. Als weiteren Pluspunkt, verdoppelt sich die Rente ab einem Invaliditätsgrad von 90 %. Zudem gibt es eine zehnjährige Rentengarantie (auch wenn die versicherte Person in dieser Zeit versterben sollte)
Todesfallleistung
Kommt die versicherte Person in Folge eines Unfalls zu Tode, so entstehen auch hier wieder Kosten, welche sich nicht einfach aus der Portokasse bezahlen lassen. Hier erhalten sie im Todesfall die vereinbarte Summe.
Krankenhaustagegeld
Jeder der schon einmal im Krankenhaus war, weiß alleine die gesetzlichen Leistungen reichen nicht aus um eine optimalste Versorgung zu gewährleisten. So sind z.B. für jeden gesetzlich Versicherten eine Kostenbeteiligung für die ersten 28 Tage von 10 € pro Tag zu entrichten, des Weiteren fallen Mehrkosten an in den Bereichen, der Telekommunikation, Unterhaltungsmedien und selbstverständlich auch auf Wunsch des Patienten für die privatärztliche Behandlung und Unterbringung im Einzelzimmer. Um dies Mehrbelastung einfach tragen zu können, empfiehlt es sich das Krankenhaustagegeld, welches im Übrigen auch in der Genesungsphase gezahlt wird mit einzuschließen. Die Höhe ist auch hier individuell, je nach Wünschen und Bedarf gestaltbar.Beitragsfrei mitversichert in der Unfallversicherung erhalten Sie folgende Leistungen:

Kurkostenbeihilfe bis 1.000 €

Bergungskosten bis 5.000 €

Sofortleistung bei Schwerverletzung von 2.000 €

Familienvorsorge- Unfallversicherung

Kosmetische Operationen bis 3.000 €

Zahnersatz- und Zahnbehandlungskosten bis zu 300 €

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